Auch als Rentner richtig gegen Pflegebedürftigkeit absichern

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Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, genießen gleichzeitig auch den Schutz der sozialen Pflegeversicherung. Jeder krankenversicherungspflichtige Rentner ist verpflichtet, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls die Beiträge zu Pflegeversicherung zu entrichten. Doch sollte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht als vollständige Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit angesehen werden, denn deren Leistungsspektrum kann die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit oft nicht abdecken.

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