Pflegende unter der Armutsgrenze

Vor einem Jahr wurde durch das Internet-Portal „Konfliktfeld-Pflege“ die Online-Umfrage „Lohnspiegel-Pflege 2007“ gestartet. Es wurden 200 Pflegekräfte aus verschiedenen Bereichen bzw. Einrichtungen zu ihren Bruttogehältern befragt. Als Referezgehalt wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genommen. Mit der Umfrage wollte man welche Gehälter realistisch sind und wie hoch der Anteil sittenwidriger Gehälter ist.
Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts werden Gehälter, die mehr als 33,33% unterhalb des branchenüblichen Tarifgehalts liegen, als sittenwidrig bezeichnet. Dazu gehört in unserm Beruf ein Gehalt von unter 1200 Euro. Dieses Arbeitsentgelt fällt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sogar unter die Armutsgrenze, die knapp unter 1000 Euro verfügbarem Monatseinkommen liegt.
Von derart niedrigen Gehälter sind hauptsächlich Pflegende in Alten- und Pflegeheimen sowie in ambulanten Pflegediensten.
Das Ergebnis der Umfrage war katastrophal!

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