Die Deutschen werden immer älter und früher oder später stellt sich die Frage nach der Versorgung im Alter. Trotz Pflegebedürftigkeit möchten die meisten Senioren in den eigenen vier Wänden bleiben. Eine ambulante Betreuung durch einen Pflegedienst oder häusliche Pflege durch Angehörige machen es möglich. Je nach Pflegestufe kommt die Pflegeversicherung für die Kosten auf. Bei häuslicher Betreuung wird ein entsprechendes Pflegegeld ausgezahlt. Ist der pflegende Angehörige in Urlaub oder benötigt die betreute Person vorübergehend eine umfassendere Pflege, springen teilstationäre Einrichtungen oder Kurzzeitpflegedienste ein.
Sobald die Altersgebrechen zu groß sind und eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich ist, wird die Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim meist unvermeidbar. Vor allem mit der Pflege von Alzheimer- und Demenzkranken sind Angehörige schnell überfordert. Eine Heimunterbringung gewährleistet eine durchgängige Versorgung. Allerdings übernimmt die Pflegeversicherung mit Ausnahme von Schwerstpflegebedürftigen und Härtefällen nur 75 Prozent der Kosten. Der Rest muss selbst beziehungsweise durch Sozialhilfe finanziert werden. Die stationären Leistungen der Pflege- und Altenheime sind im Heimgesetz klar definiert.
Einen Mittelweg für geistig noch fitte Senioren, die aber körperlich etwas eingeschränkt sind, stellt das betreute Wohnen in barrierefrei ausgebauten Wohnungen dar. Die Senioren leben in ihren eigenen vier Wänden, haben aber jederzeit Zugriff auf allgemeine Betreuungs- und Pflegeleistungen, die sich je nach Anbieter unterscheiden. Für Standardleistungen wie ein Hausnotrufsystem oder das Gemeinschaftsprogramm kommt die Pflegeversicherung auf, die Wohnung selbst und Wahlleistungen müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Reichen Ihre Mittel nicht aus, können Sie aber Wohngeld beantragen.
Pflegebedürftigkeit und Demenz sind Themen, die gerne verdrängt werden. Trotzdem sollten Sie sich beizeiten Gedanken machen, wie weit die Betreuung im schweren Krankheitsfall gehen soll. Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche bei der medizinischen Versorgung erfüllt werden, auch wenn Sie sich nicht mehr artikulieren können. Zusätzlich empfiehlt sich die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, die es Personen Ihres Vertrauens ermöglicht, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten.