Pflegende unter der Armutsgrenze

Vor einem Jahr wurde durch das Internet-Portal „Konfliktfeld-Pflege“ die Online-Umfrage „Lohnspiegel-Pflege 2007“ gestartet. Es wurden 200 Pflegekräfte aus verschiedenen Bereichen bzw. Einrichtungen zu ihren Bruttogehältern befragt. Als Referezgehalt wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genommen. Mit der Umfrage wollte man welche Gehälter realistisch sind und wie hoch der Anteil sittenwidriger Gehälter ist.
Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts werden Gehälter, die mehr als 33,33% unterhalb des branchenüblichen Tarifgehalts liegen, als sittenwidrig bezeichnet. Dazu gehört in unserm Beruf ein Gehalt von unter 1200 Euro. Dieses Arbeitsentgelt fällt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sogar unter die Armutsgrenze, die knapp unter 1000 Euro verfügbarem Monatseinkommen liegt.
Von derart niedrigen Gehälter sind hauptsächlich Pflegende in Alten- und Pflegeheimen sowie in ambulanten Pflegediensten.
Das Ergebnis der Umfrage war katastrophal!

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OP-Schwester als Paparazzo

Eine schwedische OP-Schwester sorgte für sehr viel Aufsehen, indem sie mit ihrem Handy während OPs am Karolinska Institut Fotos machte und diese anschließend dann auch noch im Internet veröffentlichte!
Die Patienten konnten zwar nicht identifiziert werden, aber es waren zahlreiche offene Wunden und sogar eine offene Wirbelsäule zu sehen.
Der Krankenhauschef Mikael Svensson ist natürlich verzweifelt, dass so etwas passieren konnte.
Obwohl die OP-Schwester ihre Tat bereut, muss sie natürlich trotzdem mit einer Kündigung rechnen.
Das Karolinska Institut, in dem jedes Jahr ein Nobelpreis vergeben wird, muss nun in der Zukunft um das Vertrauen der Patienten kämpfen.

Wie bei Schwester Stefanie

Das ist der Hammer! In einer andalusischen Privatklinik herrscht seit März diesen Jahres die absolute Minirockpflicht! Hosen werden nur bei Frauen, die nicht mit Patienten und Angehörigen zu tun haben, geduldet. Obwohl die Miniröcke die Krankenschwestern bei ihrer Arbeit enorm beeinträchtigen und eine Betriebssprecherin diese Vorschrift kritisierte, zeigt sich die Klinikleitung stur und will von dieser Regelung der Arbeitskleidung nicht abkommen. Zehn Schwestern, die in Hosen zum Dienst kamen, wurden sogar Gehaltszulagen abgezogen!

Ich frage mich nun was die Pfleger in dieser Klinik tragen oder dürfen dort womöglich keine Männer arbeiten?

Verurteilung der Krankenpflege?

„Ich könnte das nicht machen!“, bekommen wir oft zu hören. Ein kurzer Satz, der mich jedes Mal zum Nachdenken bringt. Was will man uns Pflegepersonal damit sagen? Ist das ein Lob, weil wir einen knochenharten, verantwortungsvollen Job ausüben oder eine abwertende Bewertung unseres Berufs?

Ich habe mich in der letzten Zeit sehr oft mit dem Thema „Ansehen der Krankenschwester, des Krankenpflegers in der Gesellschaft“ beschäftigt und musste leider mal wieder zu meiner Enttäuschung feststellen, die Menschen da draußen sind noch Lichtjahre davon entfernt unsere Leistungen adäquat einzuschätzen und zu beurteilen.

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Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe?

Laut einer aktuellen Umfrage (August ’08) des Allensbach Institutes für Demoskopie (www.ifd.allennsbach.de), ist die Mehrheit der Deutschen für eine aktive Sterbehilfe. 58% der Befragten sprachen sich „Dafür“ aus, 23%  waren „Unentschlossen“ und 19% dagegen. Unabhängig des Altersunterschiedes zwischen den Befragten, ging der Trend zu etwas mehr Entschlossenheit zu den eher Jüngeren. Je mehr Erfahrungen im Leben, bezüglich Leiden und Tod gesammelt wurden,

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Seinen Mitmenschen wieder auf Augenhöhe begegnen

Für Menschen, die von der Taille an gelähmt sind gibt es nun einen enormen Fortschritt in den bisher geringen Möglichkeiten der Fortbewegung. Mit dem Roboteranzug „ReWalk“ können Querschnittsgelähmte wieder stehen, laufen und sogar Treppen steigen.

Die Betroffenen müssen dazu einen speziellen Rucksack mit integriertem Computer tragen und haben an den Beinen angebrachte Bremsen. Ohne Gehstützen funktioniert das Fortbewegen allerdings noch nicht, da eine leichte Neigung zur Aktivierung des „ReWalk“ nötig ist. Die Auswahl der geplanten bzw. gewünschten Fortbewegung erfolgt über Fernsteuerung an den Handgelenken. Wenn sich der Benutzer nach vorne beugt, werden Körpersensoren aktiviert, die die Roboterbeine in Bewegung setzen.

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